RoHS- und WEEE-Konformität

Die Europäische Union hat die "Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe" (RoHS) und die "Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte" (WEEE) in Bezug auf elektrische und elektronische Geräte verabschiedet. Die Umsetzung beider Richtlinien ist für den 1. Juli 2006 vorgesehen.

Die WEEE-Richtlinie ermutigt die Hersteller, umweltfreundliche Produkte herzustellen, und verlangt von ihnen die Sammlung, das Recycling und die umweltgerechte Entsorgung am Ende der Produktlebensdauer. AstroNova ist konform mit der WEEE-Richtlinie.

Die RoHS-Richtlinie ist ein Pendant zu den WEEE-Bestimmungen mit Ausnahmen für bestimmte medizinische Geräte und Testgeräte. RoHS verlangt die Eliminierung oder Reduzierung von sechs eingeschränkten Substanzen: Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom, Quecksilber, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).

Während sie auf die 100%-Konformität mit der RoHS-Richtlinie hinarbeitet, nimmt die Test & Measurement Group von AstroNova die in Artikel 1, Abschnitt 1 der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG und Anhang 1A, Kategorie 9 der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG festgelegte Ausnahme für "Überwachungs- und Kontrollinstrumente" in Anspruch.

AstroNova berücksichtigt die Auswirkungen unserer Produkte auf die Umwelt vom Designkonzept bis zur Endproduktion und hat die Absicht, die RoHS-Richtlinie zu erfüllen, auch wenn unsere Produkte davon ausgenommen sind.

Das Unternehmen hat sich auf diese neuen Anforderungen eingestellt und investiert erhebliche Investitionen in die Fertigung und in geistiges Kapital, um die RoHS-Konformität zu erreichen. AstroNova arbeitet weiterhin mit unseren Rohstofflieferanten zusammen, um die Konformität der in unseren Produkten verwendeten Unterbaugruppen sicherzustellen.

Die RoHS-Ausnahme wurde als Referenz aufgeführt.

RoHS-Richtlinie 2002/95/EG Artikel 2, Abschnitt 1
Artikel 2
Geltungsbereich

1. (1) Unbeschadet des Artikels 6 gilt diese Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 gemäß Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) fallen, sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.

WEEE-Richtlinie 2002/96/EG Artikel 2, Abschnitt 1
Anhang 1A: Kategorie 9
Überwachungs- und Kontrollinstrumente

"Andere Überwachungs- und Kontrollinstrumente, die in Industrieanlagen eingesetzt werden"